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   BVerwG, 04.09.1969 - VIII B 32.68   

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BVerwG, 04.09.1969 - VIII B 32.68 (https://dejure.org/1969,2039)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.1969 - VIII B 32.68 (https://dejure.org/1969,2039)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 1969 - VIII B 32.68 (https://dejure.org/1969,2039)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine Gewissensentscheidung - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 20.67

    Bestehen einer Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1969 - VIII B 32.68
    Sie ist jedoch, wie der Senat in seinem Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - (BWV 1969, 188 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402) in Klarstellung der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts dargelegt hat, grundsätzlich allein von der Tatsacheninstanz zu treffen und ist vorbehaltlich des § 137 Abs. 2 VwGO für das Revisions- bzw. Beschwerdegericht bindend.

    Es erübrigt sich daher, auf die grundsätzlichen, die bisherige Rechtsprechung klärenden Ausführungen einzugehen, die der hier beschließende Senat in der bereits genannten Entscheidung vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - zur Frage der Zulässigkeit der Erörterung von bloß gedachten Konfliktsituationen mit dem Kriegsdienstverweigerer in der Beweisaufnahme gemacht hat.

  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 04.09.1969 - VIII B 32.68
    Das Verwaltungsgericht hat nicht verkannt, daß die Bereitschaft, für seine Überzeugung einzutreten und notfalls zu leiden, ein gewichtiges Indiz für eine wirkliche Gewissensentscheidung ist, und darum ist es auch nicht von dieser in BVerwGE 7, 242 ausgesprochenen Erkenntnis abgewichen.

    In der Beschwerde wird schließlich geltend gemacht, das Verwaltungsgericht habe entgegen BVerwGE 7, 242; 14, 146 [BVerwG 09.05.1962 - V C 99/61]; 23, 96 [BVerwG 16.12.1965 - VIII B 65/65]; Urteil vom 27. November 1964 - BVerwG VII C 83.62 - (Buchholz a.a.O Nr. 15); Beschluß vom 2. Februar 1961 - BVerwG VII B 71.60 - (Buchholz a.a.O. Nr. 6 = DÖV 1961, 226) den Kläger in seiner Vernehmung vor verfängliche und irreale Fragen gestellt, deren Beantwortung keinen Aufschluß über eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe zu geben vermöge.

  • BVerwG, 09.05.1962 - V C 99.61

    Anspruch auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Ausschluss einer

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1969 - VIII B 32.68
    Nun trifft es zwar zu, daß der seinerzeit für Wehrpflichtsachen zuständige VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in den in der Beschwerde angeführten sowie auch in weiteren Entscheidungen (vgl. BVerwGE 9, 100; 13, 171 [BVerwG 10.11.1961 - VII C 16/61]; 14, 146) [BVerwG 09.05.1962 - V C 99/61]ausgesprochen hat, daß das Vorliegen der behaupteten Gewissensentscheidung angesichts der Verborgenheit dieser inneren Tatsache im Zweifel anzunehmen sei, wenn der Kriegsdienstverweigerer allgemein glaubwürdig und einer ehrlichen Überzeugung fähig sei, was das Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung seiner Gesamtpersönlichkeit und seines bisherigen sittlichen Verhaltens zu beurteilen habe.

    In der Beschwerde wird schließlich geltend gemacht, das Verwaltungsgericht habe entgegen BVerwGE 7, 242; 14, 146 [BVerwG 09.05.1962 - V C 99/61]; 23, 96 [BVerwG 16.12.1965 - VIII B 65/65]; Urteil vom 27. November 1964 - BVerwG VII C 83.62 - (Buchholz a.a.O Nr. 15); Beschluß vom 2. Februar 1961 - BVerwG VII B 71.60 - (Buchholz a.a.O. Nr. 6 = DÖV 1961, 226) den Kläger in seiner Vernehmung vor verfängliche und irreale Fragen gestellt, deren Beantwortung keinen Aufschluß über eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe zu geben vermöge.

  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67

    Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1969 - VIII B 32.68
    Diese Bestimmung hebt jedoch, wie der hier entscheidende Senat, der nach der jetzt geltenden Geschäftsverteilung des Bundesverwaltungsgerichts für Wehrpflichtsachen allein zuständig ist, in seinem Urteil (BVerwGE 30, 358.) dargelegt hat, lediglich der Klarheit wegen bestimmte Umstände hervor, auf die es nach allgemeiner Erfahrung bei der Prüfung des Vorliegens einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe in aller Regel ankommt und auf die daher das Verwaltungsgericht in Erfüllungseiner Pflicht zu einer vollständigen Sachaufklärung sein besonderes Augenmerk zu richten hat.
  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1969 - VIII B 32.68
    Nun trifft es zwar zu, daß der seinerzeit für Wehrpflichtsachen zuständige VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in den in der Beschwerde angeführten sowie auch in weiteren Entscheidungen (vgl. BVerwGE 9, 100; 13, 171 [BVerwG 10.11.1961 - VII C 16/61]; 14, 146) [BVerwG 09.05.1962 - V C 99/61]ausgesprochen hat, daß das Vorliegen der behaupteten Gewissensentscheidung angesichts der Verborgenheit dieser inneren Tatsache im Zweifel anzunehmen sei, wenn der Kriegsdienstverweigerer allgemein glaubwürdig und einer ehrlichen Überzeugung fähig sei, was das Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung seiner Gesamtpersönlichkeit und seines bisherigen sittlichen Verhaltens zu beurteilen habe.
  • BVerwG, 24.07.1959 - VII C 144.59

    Möglichkeit einer Kriegsdienstverweigerung durch jugendliche Wehrpflichtige -

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1969 - VIII B 32.68
    Nun trifft es zwar zu, daß der seinerzeit für Wehrpflichtsachen zuständige VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in den in der Beschwerde angeführten sowie auch in weiteren Entscheidungen (vgl. BVerwGE 9, 100; 13, 171 [BVerwG 10.11.1961 - VII C 16/61]; 14, 146) [BVerwG 09.05.1962 - V C 99/61]ausgesprochen hat, daß das Vorliegen der behaupteten Gewissensentscheidung angesichts der Verborgenheit dieser inneren Tatsache im Zweifel anzunehmen sei, wenn der Kriegsdienstverweigerer allgemein glaubwürdig und einer ehrlichen Überzeugung fähig sei, was das Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung seiner Gesamtpersönlichkeit und seines bisherigen sittlichen Verhaltens zu beurteilen habe.
  • BVerwG, 23.06.1961 - VII C 181.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1969 - VIII B 32.68
    Eine die Zulassung der Revision rechtfertigende Abweichung ergibt sich auch nicht aus dem weiteren Vorbringen, bei dem nach der Entscheidung BVerwGE 12, 271 gebotenen rechten menschlichen Verständnis hätte das Verwaltungsgericht nicht - oder jedenfalls nicht ohne weitere Sachaufklärung - aus der Äußerung des Klägers im Zurückstellungsverfahren, er wolle später der Bundeswehr beruflich als Geologe angehören, nachteilige Schlüsse hinsichtlich der Echtheit der nunmehr behaupteten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe ziehen dürfen.
  • BVerwG, 10.11.1961 - VII C 16.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1969 - VIII B 32.68
    Nun trifft es zwar zu, daß der seinerzeit für Wehrpflichtsachen zuständige VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in den in der Beschwerde angeführten sowie auch in weiteren Entscheidungen (vgl. BVerwGE 9, 100; 13, 171 [BVerwG 10.11.1961 - VII C 16/61]; 14, 146) [BVerwG 09.05.1962 - V C 99/61]ausgesprochen hat, daß das Vorliegen der behaupteten Gewissensentscheidung angesichts der Verborgenheit dieser inneren Tatsache im Zweifel anzunehmen sei, wenn der Kriegsdienstverweigerer allgemein glaubwürdig und einer ehrlichen Überzeugung fähig sei, was das Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung seiner Gesamtpersönlichkeit und seines bisherigen sittlichen Verhaltens zu beurteilen habe.
  • BVerwG, 16.12.1965 - VIII B 65.65

    Heilung von Zustellungsmängeln - Zulassung der Revision in Streitigkeiten aus dem

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1969 - VIII B 32.68
    In der Beschwerde wird schließlich geltend gemacht, das Verwaltungsgericht habe entgegen BVerwGE 7, 242; 14, 146 [BVerwG 09.05.1962 - V C 99/61]; 23, 96 [BVerwG 16.12.1965 - VIII B 65/65]; Urteil vom 27. November 1964 - BVerwG VII C 83.62 - (Buchholz a.a.O Nr. 15); Beschluß vom 2. Februar 1961 - BVerwG VII B 71.60 - (Buchholz a.a.O. Nr. 6 = DÖV 1961, 226) den Kläger in seiner Vernehmung vor verfängliche und irreale Fragen gestellt, deren Beantwortung keinen Aufschluß über eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe zu geben vermöge.
  • BVerwG, 27.11.1964 - VII C 124.61
    Auszug aus BVerwG, 04.09.1969 - VIII B 32.68
    Darum kann hinsichtlich der Rechtsfrage keine Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 1964 - BVerwG VII C 124.61 - (Buchholz BVerwG 448.0, § 25 WpflG Nr. 14 = DÖV 1965, 58) und vom 10. November 1961 - BVerwG VII C 190.60 - (DVBl. 1962, 303) vorliegen.
  • BVerwG, 02.02.1961 - VII B 71.60
  • BVerwG, 27.11.1964 - VII C 83.62

    Feststellung der allgemeinen Glaubwürdigkeit des Wehrpflichtigen - Fehlender

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